Fragen und Antworten zur neuen Datenschutzverordnung

Eine Datenschutzerklärung ist ein zentrales Element jeder Website. Sie informiert auf transparente und verständliche Weise über die Datenverarbeitung durch die Website. In der heutigen digitalen Welt, in der persönliche Daten der Websitebesucher:innen verarbeitet werden, ist sie unerlässlich.

Als Websitebetreiber:in brauchst du eine Datenschutzerklärung, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und empfindliche Strafen zu vermeiden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz am 1. September 2023 können Websitebetreiber:innen ohne eine Datenschutzerklärung mit Bussgeldern von bis zu CHF 250’000 belegt werden.

Datenschutzerklärungen dienen der Information der Webseitenbesucher:innen über die Datenbearbeitungen der Webseite. Aufgrund der Informationspflicht des Datenschutzgesetzes, sind Datenschutzerklärungen zwingend erforderlich. AGB hingegen sind vorformulierte Geschäftsbedingungen, welche die Einzelheiten eines Vertrags zwischen den Vertragsparteien regeln. Somit dienen Datenschutzerklärungen der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, während AGB vertragliche Einzelheiten regeln.

Eine gute Datenschutzerklärung dient den Verbraucher:innen und fördert die Transparenz und Integrität der Websiteanbieter:innen. Sie muss ausführlich, leicht verständlich und stets aktuell sein. Häufig sind traditionelle Datenschutzerklärungen komplex und unverständlich. PrivacyBee bietet jedoch eine Lösung durch leicht verständliche Textblöcke und die Einbindung von Datenschutz-Icons, die transparent und leicht verständlich über die Datenverarbeitungen informieren.

PrivacyBee scannt deine Webseite regelmässig, um alle vorhandenen Dienste zu identifizieren. Danach filtern wir die datenschutzrelevanten Dienste heraus und generieren daraus deine individuellen Datenschutzhinweise.

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz legt grössere Verantwortung auf Unternehmen in Bezug auf ihre Datenverarbeitung und die Erstellung von Datenschutzerklärungen. Das kann einen bedeutenden Zeitaufwand und Kosten verursachen. PrivacyBee kann dabei unterstützen, indem es automatisch verständliche Datenschutzerklärungen für deine Webseite erstellt. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte: https://www.ylex.ch/de/rechtsgebiete/datenschutz/neues-datenschutzgesetz

Die Datenschutzerklärung von PrivacyBee wurde in Zusammenarbeit mit der renommierten Anwaltskanzlei Domenig und Partner Rechtsanwälte AG entwickelt, um dir maximale rechtliche Sicherheit zu bieten. Dabei wurde besonderen Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage gelegt. Dennoch können wir keine Haftung für den Inhalt und die Nutzung der erstellten Datenschutzerklärung übernehmen.

Nein, im neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz wird kein Cookie-Banner gefordert. Die Schweiz die übernimmt die EU-Richtlinie betreffend Cookie-Banner nicht. Untersteht dein Unternehmen ausschliesslich dem Schweizer Datenschutzgesetz, musst du keinen Cookie-Banner einsetzen. 

Quelle: https://www.ylex.ch/de/rechtsgebiete/datenschutz/neues-datenschutzgesetz

Nein. Dank PrivacyBee kannst du problemlos eine konforme Datenschutzerklärung für die Schweiz erstellen, ohne über juristische Kenntnisse zu verfügen. Es ist eine schnelle, bequeme und rechtssichere Lösung.

Wir bieten die Datenschutzerklärung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch an, damit du die passende Version auf der Webseite integrieren kannst.

Wir gewährleisten kontinuierliche Aktualisierungen von PrivacyBee, indem wir umgehend aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigen und die einzelnen Module sowie Klauseln des Generators regelmässig aktualisieren und erweitern.

PrivacyBee wird von der Berner Kanzlei Domenig & Partner Rechtsanwälte AG und dem Technologie-Provider Digital Innovation Lab AG betrieben.

Wir versichern Ihnen, dass wir die Installation bis zum 01.09.2023 ausführen. Nachdem wir die Installation vorgenommen haben, werden wir Sie darüber informieren. Wir schätzen einen Aufwand von ca. 2 Stunden.

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